Anleitung zu BeBuNet: Regeln
Benutzung des Marktplatzes
- 1. Beschreibung der Plattform und dieser Regeln
- 2. Möglichkeiten der Auftragsvergabe in ausschreibungsähnlichen Verfahren:
- 2.1 Freie Angebote.
- 2.2 Ausschreibungsanfrage
- 2.3 Umgekehrte Auktion
- 2.4 Auktion.
- 3. Abschluss von Verträgen zwischen den Nutzern
- 4. Weitere Hinweise
1. Beschreibung der Plattform und dieser Regeln
Mit Hilfe des BeBuNet können Sie sich als registrierter Premiumnutzer über das Marktgeschehen in der Getränkebranche informieren, Aufträge unter Nutzung der Plattform vergeben, verbindlich auf Aufträge bieten oder unverbindlich prüfen, ob andere Nutzer Interesse an Ihren Waren, Dienstleistungen und Nachfragen haben. Eine technische Anleitung, wie Sie z.B. eine Ausschreibung initiieren oder ein Gebot abgeben, finden Sie hier. Bitte beachten Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von grieblmedia, diese hier finden hier.
Unmittelbare Rechtswirkungen ergeben sich aus diesen Regeln nur zwischen grieblmedia und dem Nutzer, nicht jedoch zwischen den Nutzern. Diese Regeln können jedoch zur Auslegung von Verträgen zwischen den Nutzern herangezogen werden. Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
2. Möglichkeiten der Auftragsvergabe in ausschreibungsähnlichen Verfahren:
Das BeBuNet stellt folgende Funktionen zur Auftragsvergabe bereit, wobei grieblmedia niemals selbst Vertragspartei ist, sondern lediglich eine technische Plattform bereitstellt.
2.1 Freie Angebote.
Käufer/Auftraggeber und Verkäufer/Auftragnehmer von Leistungen können ihre Leistungen und Dienstleistungen in Angeboten darstellen. Interessenten können über die system internen Kommunikationsmittel Kontakt aufnehmen. Dieses Verfahren ist für Bieter und Anbieter von Leistungen unverbindlich.
2.2 Ausschreibungsanfrage
(nachfolgend als „Anfrage“ bezeichnet): Sie können für einen Auftrag als Käufer oder Auftraggeber eine Ausschreibungsanfrage initiieren („Tender“). Je nach Ihrer Beschreibung erfolgt die Ausschreibungsanfrage, um mögliche Geschäftspartner unverbindlich über einen geplanten Auftrag zu informieren, oder um einen Auftrag nachfolgend frei zu vergeben.
Interessenten und/oder Bieter (Verkäufer) können mit dem Initiator über die systeminternen Kommunikationsmittel Kontakt aufnehmen oder eine unverbindliche Kostenschätzung abgeben.
Der Initiator (Käufer oder Nachfrager) hat keinen Anspruch darauf, dass der Bieter die Leistung zu den Konditionen der Kostenschätzung erbringt, der Bieter oder Interessent hat keinen Anspruch auf die Vergabe eines Auftrages.
Aufträge, die der Nutzer im Rahmen des BeBuNet als Initiator im Rahmen eines „ausschreibungsähnlichen Verfahrens“ bereitstellt, dürfen während der Laufzeit auch anderweitig vergeben werden. Der Nutzer darf jedoch nur tatsächlich geplante Aufträge einstellen.
2.3 Umgekehrte Auktion
Beschreibung
Bei einer sog. umgekehrten Auktion können sich mögliche Vertragspartner um die Ausführung eines Auftrages bewerben und sich gegenseitig im Preis unterbieten. Der Initiator (Käufer/Auftraggeber) kann eine umgekehrte Auktion initiieren und alle notwendigen Informationen für den geplanten Auftrag bereitstellen. Er kann den Startpreis und die Laufzeit frei festlegen.
Bitte beschreiben Sie Ihren Auftrag (Nachfrage von Leistungen oder Ware) so genau, dass ein verbindliches Gebot möglich ist, d.h. ein Bieter (Verkäufer) alles erfährt, was notwendig ist um den Auftrag zu kalkulieren und ein verbindliches Gebot abgeben zu können, dies betrifft insbesondere die Art und Weise der Ausführung, Fristen und besondere Bedingungen.
Auch hier ist die unverbindliche Kontaktaufnahme über die internen Kommunikationsmittel für Rückfragen und Verhandlungen möglich. Potentielle Bieter sollen vor Abgabe eines verbindlichen Gebotes eventuelle fehlende Details über die bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten zum Anbieter in Erfahrung bringen um mögliche Kalkulationsirrtümer zu vermeiden.
Der Bieter hat keinen Anspruch auf die Vergabe des Auftrages, bei Auswahl des Angebotes durch den Initiator kommt allerdings ein verbindlicher Vertrag zustande.
Aufträge, die der Nutzer im Rahmen des BeBuNet als Initiator in einer „umgekehrten Auktion“ bereitstellt, dürfen während der Laufzeit auch anderweitig vergeben werden. Der Nutzer darf jedoch nur Aufträge ausschreiben, die tatsächlich auch vergeben werden.
Angebot
Die Einstellung eines Auftrages im Rahmen einer „umgekehrten Auktion“ stellt eine unverbindliche Aufforderung des Initiators (Käufer) zur Abgabe von Geboten auf diesen Auftrag dar.
Der Bieter (Verkäufer) ist an sein Gebot für die Laufzeit der Auktion1 und für weitere 14 Tage nach Ablauf der Auktion gebunden. Der Bieter kann ein verbindliches Gebot nicht ändern oder löschen. Mit Ablauf der Ausschreibungsfrist bleiben die dann bestehenden verbindlichen Gebote für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Ende der Laufzeit verbindlich. In der Regel ist ein Gebot wie ein Angebot im Sinne von § 145 BGB anzusehen (Angebot).
Annahme
In diesem Zeitraum von 14 Tagen kann der Initiator (Käufer) eine freie Entscheidung treffen, ob- und wenn ja an welchen Bieter (Verkäufer), er seinen Auftrag vergeben möchte. Insbesondere muss der Initiator nicht das günstigste Gebot annehmen.
Die Annahme eines verbindlich abgegebenen Gebots innerhalb der vorbenannten Frist bei einer umgekehrten Auktion stellt in der Regel eine Annahme im Sinne von § 147 BGB dar (Annahme).
2.4 Auktion.
Beschreibung
Bei einer Auktion können die Bieter (Käufer) für eine Leistung oder Ware mit ansteigenden Preisen bieten. Die Auktion endet mit Ablauf der vom Anbieter (Verkäufer) bestimmten Laufzeit. Bitte beschreiben Sie Ihr Angebot so genau, dass ein verbindliches Gebot möglich ist, d.h. ein Bieter alles erfährt, was notwendig ist um ein verbindliches Gebot abgeben zu können.
Auch hier ist die unverbindliche Kontaktaufnahme über die internen Kommunikationsmittel für Rückfragen und Verhandlungen möglich. Potentielle Bieter sollen vor Abgabe eines verbindlichen Gebotes eventuelle fehlende Details über die bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten zum Anbieter in Erfahrung bringen.
Leistungen oder Waren, die der Nutzer im Rahmen des BeBuNet als Initiator im Rahmen einer „Auktion“ anbietet, dürfen während der Laufzeit der Auktion nicht anderweitig vergeben werden, da ein verbindlicher Vertrag am Ende der Laufzeit zustande kommt.
Vertragsschluss
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei Internet-Auktionen um (Kauf-)Verträge gegen Höchstgebot. Die Einstellung eines Auftrages im Rahmen einer Auktion ist ebenso verbindlich, wie die Abgabe eines Gebotes darauf. Der Vertrag kommt zwischen dem Anbieter und demjenigen Bieter zustande, der zum Zeitpunkt des Ablaufs des Auktionszeitraumes das höchste Gebot abgegeben hat. Der Bieter ist jeweils zur Vorleistung verpflichtet, wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren.
3. Abschluss von Verträgen zwischen den Nutzern
3.1 Das BeBuNet stellt eine technische Plattform zur Verfügung, welche den Abschluss von Verträgen zwischen den Parteien erleichtert. Der Abschluss von Verträgen zwischen den Parteien unterliegt den jeweiligen, allgemeinen, zivilrechtlichen Prinzipien über den Vertragsschluss. Dabei ist nicht zwingend das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
3.2 Die Nutzer haben die Obliegenheit klar darzustellen, ob ein verbindliches Gebot abgegeben wird, oder ob lediglich eine unverbindliche Angebotsanfrage oder Informationsanfrage vorgenommen wird.
3.3 Die Nutzer haben die Obliegenheit, Gebote und Angebote möglichst genau unter Angabe von Preisen, Aufführungsarten, Liefer- und Leistungszeiträumen, einer ggf. erforderlichen Bebilderung und soweit anwendbar unter Beifügung aller Liefer- und/oder allgemeinen Geschäftsbedingungen einzustellen.
3.4 grieblmedia weist darauf hin, dass für bestimmte Artikel und Aufträge ggf. gesetzliche Besonderheiten gelten und vergaberechtliche Vorschriften eingehalten werden müssen. Das BeBuNet ist eine Plattform für die freie Vergabe von Aufträgen. Bitte prüfen Sie (falls erforderlich), ob das BeBuNet für die Vergabe Ihres Auftrages geeignet ist und ob eine Vergabe mit den Verfahren des BeBuNet im Einzelfall zulässig ist. grieblmedia weist weiter darauf hin, dass die Plattform nur für Aufträge genutzt werden darf, die aufgrund des Auftragsinhaltes, der Art der Durchführung, den Konditionen oder aus anderen Gründen nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen.
3.5 Bei einem Verstoß gegen diese Regeln kann grieblmedia den jeweiligen Nutzer von der Nutzung der Plattform sperren. Ein eventueller Schadensersatzanspruch von grieblmedia bleibt unberührt.
4. Weitere Hinweise
4.1 Bitte berücksichtigen Sie, dass es zu Störungen der Internetverbindung und gelegentlich zu Wartungsarbeiten an der Plattform kommen kann. Die Abgabe eines Gebotes sollte deshalb nicht im letzten Moment erfolgen.
4.2 grieblmedia benachrichtigt alle Bieter und den Initiator bei einer umgekehrten Auktion und einer Auktion über deren Ausgang.



